Das unterhaltsrechtlich relevante Netto-Einkommen von Selbständigen wird aus dem unterhalts-rechtlichen Bruttoeinkommen ermittelt, indem dieses um verschiedene unterhaltsrechtlich relevante Abzugsposten (z.B. persönliche Steuern, bestimmte Vorsorgeaufwendungen, Mehrbedarf durch Kinder-betreuung) bereinigt wird.
Zur Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens werden alle Einkünfte ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und Rechtsnatur zugrunde, sowie ohne Rücksicht darauf, ob sie zu den Einkunftsarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören oder ob sie der Steuerpflicht unterliegen.
Bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens wird ferner eine unterhalts-rechtliche Prüfung und gegebenenfalls eine Korrektur des steuerlich ermittelten Gewinnes / Einnahmenüberschusses anhand einzelner zentraler Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung durchgeführt, wie z.B. bei den Abschreibungen, Rückstellungen, Privatanteilen und den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben.
Die Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens erfolgt unter Berücksichtigung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte.
In Fällen des Kindesunterhalts sind ggf. fiktive Einkünfte des Unterhaltsverpflichteten zu bestimmen.